Auszug aus der Satzung

§ 2 – Zweck, Aufgaben und Grundsätze, Gemeinnützigkeit des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung von Kindern, Eltern & Senioren die unverschuldet in Notlagen geraten sind.
  2. Die Satzungszwecke werden wie folgt verwirklicht: Förderung des Sports (insbesondere durch die gemeinschaftliche Ausrichtung von Sportevents sowie Dialog und Zusammenarbeit der Mitglieder im Interesse Dritter), Förderung und Hilfe von Flüchtlingen (insbesondere durch die Unterstützung von Flüchtlingen z. B. Hilfe bei Unterbringung und bei Behördengängen, humanitäre Hilfe, Integration in die Gesellschaft) sowie mildtätige Zwecke (insbesondere durch die Förderung und Unterstützung von Kindern, Eltern und Senioren, die unverschuldet in Not geraten sind. Diese Personen müssen persönlich und wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sein.)
  3. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
  4. Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr

§ 3 – Gemeinnützigkeit

  1. Der UP TO HELP e.V. verfolgt mit der Förderung und Unterstützung von Kindern, Eltern und Senioren die unverschuldeten in Notlagen geraten sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Finanzielle Mittel aus Beträgen und Fördermittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.